für Dienstleistungen von Niklas Mebs
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Niklas Mebs, Riekestr. 20, 41363 Jüchen, Deutschland, und seinen Kunden über Dienstleistungen im Bereich Social Media, Beratung, Content-Planung, Betreuung und vergleichbare Leistungen.
1.2 Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde.
2.1 Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsverzeichnis beschriebenen Dienstleistungen.
2.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine garantierte Anzahl an Leads, Bewerbungen, Umsätzen, Reichweiten oder Abschlüssen. Bei Dienstverträgen wird grundsätzlich die Leistung der versprochenen Dienste geschuldet, nicht ein bestimmter Erfolg.
2.3 Konkrete Leistungsinhalte, Projektumfang, Laufzeiten, Vergütung und sonstige Einzelheiten ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
3.1 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch schriftliche Beauftragung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
4.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben, Materialien und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Mitwirkungen nicht rechtzeitig erbringt, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
4.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Bilder, Texte und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind und rechtmäßig verwendet werden dürfen.
5.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung.
5.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr sieht § 288 BGB insbesondere Verzugszinsen vor.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreicheren Projekten angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, sofern dies im Angebot vorgesehen ist.
6.1 Vereinbarte Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
6.2 Dauerschuldverhältnisse oder laufende Betreuungen gelten für die im Angebot vereinbarte Laufzeit.
6.3 Soweit keine feste Laufzeit vereinbart wurde, kann ein auf unbestimmte Zeit geschlossenes Dienstverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden. Für Dienstverhältnisse regeln insbesondere §§ 620 ff. BGB Beginn und Ende des Dienstverhältnisses.
6.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.1 Eine förmliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn ausnahmsweise werkvertragliche Leistungen vereinbart wurden.
7.2 Bei Dienstleistungen ohne werkvertraglichen Erfolg ist eine Abnahme grundsätzlich nicht geschuldet. Das entspricht dem gesetzlichen Leitbild des Dienstvertrags.
8.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich geschützte Inhalte erstellt werden, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht in dem vertraglich vereinbarten Umfang, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.2 Eine Übertragung von Rohdaten, Quelldateien, offenen Arbeitsdateien oder Bearbeitungsvorlagen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
9.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in anderen gesetzlich zwingenden Fällen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden namentlich und mit Unternehmensbezeichnung als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht und keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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